Ausschreibung Förderprogramm Schutzkonzepte

Ausschreibung Förderprogramm

Die erschreckenden Vorfälle von Machtmissbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen, wie im Fall eines Münchner Fußballtrainers, verdeutlichen die Notwendigkeit, Kinderschutz in Vereinen in den Blick zu nehmen. Damit die Schutzkonzeptentwicklung in Vereinen nicht an finanziellen Mitteln scheitert, startet Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. das Förderprogramm „Präventiv handeln – Schutzkonzepte leben“. Bei der Prävention von Gewalt in Vereinen spielen Schutzkonzepte eine entscheidende Rolle. Doch Schutzkonzept ist nicht gleich Schutzkonzept. Ein Schutzkonzept kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es auf den Verein zugeschnitten ist. Alle, die am Vereinsleben mitwirken, sollten auch bei der Schutzkonzeptentwicklung beteiligt werden.

Dafür brauchen Vereine eine professionelle Begleitung. Im Rahmen des Förderprogramms können u.a. Vereine und Verbände Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig können Träger, die geeignetes Personal haben, vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten. Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. kann dabei auf Mittel aus dem Masterplan Kinderschutz zurückgreifen, in dessen Rahmen das Projekt mit insgesamt 2,0 Millionen Euro durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, finanziert wird. „Wir sind als Regierung angetreten, die Erkenntnisse und Empfehlungen der „Kommission Kinderschutz“ konsequent umzusetzen.

Mit der Förderung entwickeln und implementieren wir Schutzkonzepte und stärken so haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Schutzkonzepte in Vereinen sind die Grundlage, um sichere Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und haben eine starke Signalwirkung“, so Sozialminister Manne Lucha. „Ein Schutzkonzept stellt den Verein gut im Kinderschutz auf und ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Schutz- und Partizipationsrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Ein von allen gelebtes Schutzkonzept stärkt und ermutigt Kinder und Jugendliche, sich bei Übergriffen, die sie erfahren haben, in ihrem Verein Hilfe zu holen“, betonen Julia Wahnschaffe und Barbara Becker, Geschäftsführerinnen des Kinderschutzbund Landesverbandes.

Die Mittel können ab sofort über die Websites des Kinderschutzbundes (https://www.kinderschutz-bw.de) beantragt werden.

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